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Solarpflicht in Bayern

Seit dem 01. März 2023 gilt die Solarpflicht in Bayern!

Die PV-Pflicht gilt für Nichtwohngebäude bei Neuerrichtung, bei vollständiger Erneuerung oder wenn wesentliche Änderungen an der Dachhaut vorgenommen werden.
Dies bedeutet, dass gewerbliche und landwirtschaftliche Gebäude im Freistaat Bayern eine Photovoltaik-Anlage benötigen.
Bei der Planung der Photovoltaik-Anlage ist zu beachten, dass diese eine angemessene Auslegung hat. Es muss mindestens ein Drittel der geeigneten Dachflächen belegt werden.

Im Gesetzestext ist keine Vorschrift für die Verwendung des selbstproduzierten Stroms vorgesehen.
Dieser kann somit für den Eigenverbrauch verwendet oder in das öffentliche Netz eingespeist werden.

Eine Solarpflicht für Wohngebäude ist bisher nicht geplant.
Dennoch empfiehlt das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr auch Eigentümern von Wohngebäuden die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage.

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