Muss der Bebauungsplan geändert werden?

Eine Privilegierung ist für hofnahe Anlagen bis 2,5 ha (“im räumlich funktionalen Umfeld eines aktiven landwirtschaftlichen Betriebes“) möglich. Außerhalb dieses Bereiches wird ein Bebauungsplan benötigt. Gemeinsam können wir in einem persönlichem Termin klären, ob für Ihre Fläche der Bebauungsplan geändert werden muss.

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