Die Agri-Photovoltaik (Agri-PV) bietet eine spannende Möglichkeit, landwirtschaftliche Flächen doppelt zu nutzen – für den Anbau von Lebensmitteln/Futtermitteln und gleichzeitig zur Erzeugung von Photovoltaikstrom. Damit solche Anlagen in Deutschland genehmigt werden können, gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen.
Ein wichtiges Kriterium ist die lichte Höhe der PV-Anlage. Je nach Bauweise unterscheidet man zwei Kategorien:
In Kategorie I erfolgt eine Aufständerung der Module auf mindestens 2,10 Meter (geeignet für den Auslauf von Tieren oder als Unterstand für Maschinen).
Bei Kategorie II ist eine niedrigere lichte Höhe von mindestens 0,80 Meter erlaubt. Die Modulreihen werden hierfür mit ausreichend Abstand installiert, damit die Fläche weiterhin mit größeren landwirtschaftlichen Maschinen bewirtschaftet werden kann.
Das Besondere an Agri-PV: Sie schafft zusätzlichen Ertrag durch die Stromproduktion, ohne den landwirtschaftlichen Nutzen der Fläche aufzugeben. Damit die Einordnung als Agri-PV gewährleistet bleibt, muss weiterhin mindestens eine Fläche von 85 % bewirtschaftet werden können. Außerdem muss der landwirtschaftliche Ertrag bei mindestens 65 % im Vergleich zur herkömmlichen Nutzung liegen.
Agri-PV ist übrigens nicht nur auf klassischen Ackerflächen möglich – auch auf Grünland lassen sich entsprechende Anlagen errichten, was die Einsatzmöglichkeiten deutlich erweitert. Außerdem bleibt die landwirtschaftliche Widmung der Fläche unverändert und behält beispielsweise den Ackerstatus. Mit einer Privilegierung (möglich für hofnahe Anlagen bis 2,5 ha) ist zudem keine Änderung des Bebauungsplans nötig. Ein wichtiger zentraler Punkt ist die Ausschreibungsgrenze, die bei 1 Megawatt (MW) liegt. Unter dieser Grenze ist keine Ausschreibung nötig.
Agri-PV ist also eine echte Chance für nachhaltige Energie und zukunftsfähige Landwirtschaft – besonders in Zeiten von Flächenkonkurrenz und Klimawandel.
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