Eine Agri-PV-Anlage muss eine lichte Höhe von mindestens 0,8 m (vertikale Anlagen) oder auf eine Höhe von 2,10 m (hochaufgeständerte Anlagen) betragen. Die Voraussetzungen für eine Agri-PV werden von uns während der Planungsphase beachtet, umgesetzt und gemeinsam mit Ihnen besprochen.
